... gilt nach wie vor als sicherste Altersvorsorge. Dies gilt umso mehr, als ein erheblicher Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente zu verzeichnen ist. Andere Anlageformen sind wegen zu geringer Sicherheit (Aktien) oder zu geringer Rendite (Rentenpapiere) keine echte Alternative.
Mietzahlungen summieren sich im Laufe der Jahre zu einem Betrag, der den Wert eines Eigenheims bei weitem übersteigen kann. Das bedeutet, dass Immobilieneigentümer langfristig meist weniger zahlen als Mieter.
Für nach dem 31.12.2005 angeschaffte Wohnimmobilien beträgt der Abschreibungssatz linear 2%.
Wird die Wohnimmobilie günstig an Eltern, Kinder oder andere nahe Angehörige vermietet, so können die vollen Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn die Miete mindestens 66 % der Marktmiete beträgt.
Bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, beträgt der Abschreibungssatz ebenfalls linear 2%. Gehört das Gebäude zu einem Betriebsvermögen, so beträgt die Abschreibung linear 3%.
Gewinne aus der Veräußerung selbstgenutzten Wohneigentums unterliegen grundsätzlich keiner Ertragsbesteuerung. Für Gewinne aus der Veräußerung von vermieteten Immobilien im Privatvermögen gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren.
Aufgrund der wirtschaftlichen Expansion im Einzugsgebiet des Münchner Flughafens werden mittel- und langfristig Wertsteigerungen erwartet.
Für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums können zinsgünstige Darlehen aus Mitteln des KfW-Wohneigentumsprogramms (über die Hausbank), unter bestimmten Voraussetzungen aus Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms über das Landratsamt beantragt werden.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine Berechnung Ihrer monatlichen Belastung oder eine Rentabilitätsberechnung und können Ihnen bei der Finanzierung durch unsere Hausbank (VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG) behilflich sein.